Semesterbeitrag

Zur Aufnahme und Fortf¨¹hrung des Studiums (von einem zum n?chsten Semester) zahlen die µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøden und Promovierenden einen Beitrag und ggfs. Studiengeb¨¹hren pro Semester.

Der Semesterbeitrag?von 180,50 € zum Wintersemester 2024/2025?setzt sich zusammen aus:

  • 96,50 € µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍødenwerksbeitrag*
  • 70,00 € Semestergeb¨¹hr "Verwaltungskostenbeitrag"
  • 14,00 € Semestergeb¨¹hr "Verfasste µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍødenschaft"

Wer unter die Studiengeb¨¹hrenpflicht f¨¹r Internationale µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøde oder Zweitstudiengeb¨¹hren f?llt, zahlt die Geb¨¹hren zusammen mit dem o. g. Semesterbeitrag im gleichen Zeitraum .?

Die Bezahlung und somit R¨¹ckmeldung ins n?chste Semester erfolgt per ?berweisung.

gestapelte Geldm¨¹nzen
Aufnahme und Fortf¨¹hrung des Studiums
Ablauf R¨¹ckmeldung
  • Der Semesterbeitrag wird per ?berweisung gezahlt.
  • Info ¨¹ber individuelle Geb¨¹hrenh?he und die Bankdaten unter Zahlungen
  • Erstellung/Druck Ihrer Immatrikulationsbescheinigung (ca. 5 Tage ab ?berweisung) unter Bescheinungen/Bescheide
  • ?bersicht ¨¹ber die bezahlten Geb¨¹hren ab WiSe 23/24


Link: https://campus.hft-stuttgart.de

Alles Wichtige hierzu unten in den FAQs.

Neues Campus-Portal f¨¹r µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøde (STU)

R¨¹ckmeldung ins n?chste Semester

Unter R¨¹ckmeldung versteht man die Zahlung des Semesterbeitrags.?Nur mit der Zahlung des Semesterbeitrags sichert man sich das Recht zum Weiterstudium. µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøde, die das Studium im kommenden Semester fortsetzen m?chten, melden sich innerhalb der R¨¹ckmeldefrist durch Zahlung des Semesterbeitrages zur¨¹ck.

Gezahlt werden muss immer Anfang Januar bzw. Juli. Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍødenwerksbeitrag, dem Verwaltungskostenbeitrag und dem Beitrag zur verfassten µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍødenschaft. Dieser Beitrag ist f¨¹r jedes Semester, in dem Sie an der Hochschule immatrikuliert sind, zu bezahlen, also auch w?hrend eines Urlaubs-, Ausland- oder Praxissemesters.

Wer unter die Studiengeb¨¹hrenpflicht f¨¹r Internationale µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøde oder Zweitstudiengeb¨¹hren f?llt, muss diesen Betrag im gleichen Zeitraum zusammen mit dem Semesterbeitrag bezahlen. Alle im weiteren Text beschriebenen Abl?ufe gelten f¨¹r Sie ebenfalls.

WICHTIG: µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøde, die sich nicht durch Zahlung des Semesterbeitrages und der eventuell zu zahlenden Studiengeb¨¹hren zur¨¹ckmelden, werden exmatrikuliert.

Die R¨¹ckmeldung und Bezahlung erfolgt nicht mehr in LSF, sondern seit Wintersemester 2023/24 per Bank¨¹berweisung.

Die HFT Stuttgart f¨¹hrt sukzessive ein neues Campusmanagement-System ein. Das ?µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍødenmanagement" (STU) ist nach der Einf¨¹hrung des Bewerbungsportals nun der zweite Schritt im Rahmen der Umstellung. Hier werden die kompletten studentischen Daten unserer Hochschule abgebildet, verwaltet, dargestellt und archiviert. Dadurch ergeben sich u.a. Neuerungen im Ablauf ab der R¨¹ckmeldung f¨¹r das Wintersemester 2023/24.

Zum Einloggen in unser neues Campus-Portal (https://campus.hft-stuttgart.de) ben?tigen Sie Ihre E-Mail-Zugangskennung und das E-Mail-Passwort.

F¨¹r Fragen zum Login wenden Sie sich bitte an die?Info und Support Theke?des Informationszentrums.

Der Semesterbeitrag wird ab Wintersemester 2023/24 per ?berweisung gezahlt. In unserem neuen Campus-Portal (µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍødenmanagement) unter Zahlungen finden Sie Ihre individuelle Geb¨¹hrenh?he und die Bankdaten zur ?berweisung.

Bitte geben Sie unbedingt im Verwendungszeck unser Kassenzeichen sowie Ihre Matrikelnummer an, so dass eine schnelle und reibungslose Zuordnung Ihrer Zahlung erfolgen kann.

Als internationaler µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøder sind Sie geb¨¹hrenpflichtig und zahlen zus?tzlich zum Semesterbeitrag 1500 Euro Studiengeb¨¹hren in jedem Semester. Wenn Sie nun aufgrund eines Ausnahmetatbestandes von der Zahlung ausgenommen sind und trotzdem die internationalen Studiengeb¨¹hr angezeigt wird, dann fehlt uns ein aktueller, aktualisierter Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung (oder sonstige Bescheinigungen), die die Verl?ngerung Ihrer Ausnahme best?tigt. Bitte wenden Sie sich an die zust?ndige Kontaktperson und senden Ihren Aufenthaltstitel/ Bescheinigung per E-Mail zu.

Nein. Der zu zahlende Betrag muss nicht von Ihrem Konto aus erfolgen. Es kann auch eine andere Person die ?berweisung f¨¹r Sie t?tigen. Wichtig hierbei: das Kassenzeichen, Ihre Matrikelnummer, sowie Name und Vorname unbedingt bei der ?berweisung angeben.

Sobald Sie die die erforderlichen Geb¨¹hren ¨¹berwiesen haben und diese bei uns eingegangen und verbucht sind, finden Sie auf dem neuen Campus- Portal unter ?Bescheide/Bescheinigungen¡° auch Ihre neue Immatrikulationsbescheinigung. Da wir Ihre Zahlungen ¨¹ber die zentrale Landesoberkasse (LOK) erhalten, m¨¹ssen Sie f¨¹r die R¨¹ckmeldung und Immabescheinigung mit mindestens 3 -5 Tagen ab ?berweisung rechnen.

Es gibt zwei M?glichkeiten, warum Sie noch nicht zur¨¹ckgemeldet sind:

  1. Eventuell wurde bei der ?berweisung das Kassenzeichen nicht korrekt angegeben? Gerne pr¨¹fen wir bei der Landesoberkasse, warum Ihre Zahlung nicht verbucht werden konnte. Dazu ben?tigen wir eine ?berweisungsbest?tigung mit genauen Daten. Bitte setzen Sie sich mit Michaela Matheis? unter rueckmeldung(at)hft-stuttgart.de in Verbindung.
  2. Sie haben eine R¨¹ckmeldesperre. Diese wurde noch nicht gel?st bzw. erledigt. Eine R¨¹ckmeldung kann erst erfolgen, wenn die Sperre aufgehoben bzw. der Hinderungsgrund gel?st wurde (siehe Punkt R¨¹ckmeldesperre).

Sie k?nnen sich nicht r¨¹ckmelden, da Hinderungsgr¨¹nde vorliegen. Neben der Zahlung des Semesterbeitrages sind noch andere Nachweise zu erbringen, damit Sie sich f¨¹r das kommende Semester r¨¹ckmelden k?nnen. Geschieht das nicht im R¨¹ckmeldezeitraum, droht die Exmatrikulation.

R¨¹ckmeldesperren k?nnten sein:

  1. Fehlende Sicherheitsunterweisung:?Bitte absolvieren Sie die Schulung unter https://hft-stuttgart.lms.tutool.io/?lang=de. Weitere Fragen beantwortet Ihnen die zust?ndige Mitarbeiterin in Ihrer Fakult?t (/studium/bewerbung/studienstart).
  2. Fehlende Nachweise: Bitte gehen Sie auf die Kolleginnen des µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍødensekretariats (allgemeine E-Mail-Adresse studsek(at)hft-stuttgart.de) zu.
  3. Sonstige Gr¨¹nde: Bitte nehmen Sie mit Michaele Matheis Kontakt auf unter rueckmeldung(at)hft-stuttgart.de.

Ja, Sie m¨¹ssen sich auf jeden Fall r¨¹ckmelden, um Ihren µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøden-Status zu behalten. Nur durch eine R¨¹ckmeldung ist w?hrend des Auslandssemesters, Praxissemesters oder Urlaubssemesters Ihr Status als µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøde Person gesichert.

Wir gehen davon aus, dass Sie Ihr Studium in diesem Semester erfolgreich abschlie?en. Falls Sie eine Pr¨¹fung doch nicht bestehen, dann nehmen Sie bitte unverz¨¹glich Kontakt zum Pr¨¹fungsamt auf (rueckmeldung(at)hft-stuttgart.de), da Sie aktuell f¨¹r die R¨¹ckmeldung ins n?chste Semester gesperrt sind.

  1. Erfolgt die Exmatrikulation innerhalb des 1. Monats nach Semesterbegin, erhalten Sie die Semestergeb¨¹hren (="Verwaltungskostenbeitrag" und "Verfasste µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍødenschaft") sowie den Anteil f¨¹r das µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍødenwerk zur¨¹ck. Die R¨¹ckerstattung des Anteils des µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍødenwerks muss direkt beim µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍødenwerk Stuttgart gestellt werden.
  2. Erfolgt die Exmatrikulation innerhalb des 1. Monats nach Vorlesungsbeginn, erhalten Sie nur die Semestergeb¨¹hren (="Verwaltungskostenbeitrag" und "Verfasste µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍødenschaft") zur¨¹ck.

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R¨¹ckerstattung der Semestergeb¨¹hren:

R¨¹ckerstattungen sind ¨¹ber das Campus-Portal zu beantragen. Sobald die Freigabe des µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍødenwerks erfolgt, kann der komplette Semesterbeitrag erstattet werden. Das geschieht einen Monat nach Semesterbeginn.

R¨¹ckerstattung Anteil µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍødenwerk:

  • Das erforderliche Formular ?Antrag auf R¨¹ckerstattung des µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍødenwerkbeitrags¡° schicken Sie direkt an das µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍødenwerk Stuttgart. Nach Genehmigung der R¨¹ckerstattung wird die Auszahlung von der Hochschule vorgenommen.

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Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Michaela Matheis
+49 711 8926 2302

Studiengeb¨¹hr f¨¹r Internationale µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøde (au?erhalb der EU)

Ab dem Wintersemester 2017/2018 werden von internationalen µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøden in Baden-W¨¹rttemberg f¨¹r µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍø- und konsekutive µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍø-Studieng?nge Studiengeb¨¹hren erhoben. Diese Geb¨¹hr betr?gt 1.500 € pro Semester zus?tzlich zum?Semesterbeitrag und ist jedes Semester f?llig. An der Hochschule f¨¹r Technik betrifft dies alle Studieng?nge au?er den Studieng?ngen "International Project Management" und "Smart City Solutions". F¨¹r diese Weiterbildungsstudiengang fallen?separate Studiengeb¨¹hren?an.

Im Praxis- und im Urlaubssemester k?nnen Sie sich von der Zahlung der Studiengeb¨¹hr f¨¹r ausl?ndische µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøde befreien lassen und bezahlen nur den Semesterbeitrag. Bitte informieren Sie die f¨¹r Internationale Studiengeb¨¹hren zust?ndige Ansprechperson, wenn Sie einen Antrag f¨¹r das Praxis- oder Urlaubssemester beim µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍødensekretariat stellen und diesen genehmigt bekommen.

µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøde, die vor Beginn des Wintersemesters 2017/18 in einem Studienkolleg in Baden-W¨¹rttemberg zur Vorbereitung auf die Feststellungspr¨¹fung eingeschrieben waren, bezahlen in dem Studiengang, in dem sie unmittelbar nach dem erfolgreichen Abschluss der Feststellungspr¨¹fung immatrikuliert sind, keine Studiengeb¨¹hr f¨¹r Internationale µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøde. ?

Grunds?tzliche Informationen des Ministeriums zu den Internationalen Studiengeb¨¹hren finden Sie?hier

Nicht studiengeb¨¹hrenpflichtig sind Sie, wenn diesse Angaben auf Sie zutreffen:

  • Staatsangeh?rigkeit Mitgliedstaat EU/EWR
  • Inl?ndische Hochschulzugangsberechtigung (deutsches Abitur)
    • Allgemeine Hochschulreife,
    • fachgebundene Hochschulreife,
    • Fachhochschulreife,
    • schulische Qualifikation und Deltapr¨¹fung, soweit die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife in Deutschland erworben wurde,
    • eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildungspr¨¹fung, soweit diese in Deutschland abgelegt wurde,
    • berufliche Qualifikation und Eignungspr¨¹fung, soweit die Berufsausbildung und ¨Cerfahrung in Deutschland absolviert wurde,
    • weitere inl?ndische Vorbildungen, die das Kultusministerium anerkannt hat.

Von der Studiengeb¨¹hrenpflicht ausgenommen sind Sie,

  • wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland?nicht nur zum Zweck des Studiums, sondern aus famili?ren Gr¨¹nden (z. B. Ehegatte, Lebenspartner oder Kind eines Deutschen, eines EU/EWR-B¨¹rger oder eine Ausl?nders mit Niederlassungserlaubnis) besitzen.
  • aufgrund von Flucht aus dem Heimatland (u.a. ukrainische µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøde ab dem Sommersemester 2022 mit ¡ì24 AufenthG) oder
  • eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis aus anderen Gr¨¹nden haben.
  • wenn Sie sich schon 5 Jahre oder l?nger? in Deutschland aufgehalten und gearbeitet haben.
  • wenn Sie BAf?G erhalten.

Die detaillierten Ausnahme-Gr¨¹nde finden Sie?hier.

Befreit von der Studiengeb¨¹hrenpflicht sind

  • Internationale µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøde, die im Rahmen von gegenseitigen Landes- oder Hochschulvereinbarungen f¨¹r einen zeitlich begrenzten Aufenthalt nach Baden-W¨¹rttemberg kommen,
  • Erasmus- µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøde,
  • Internationale µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøde einer Partnerhochschule, die im Rahmen von Doppelabschlussprogrammen an die HFT kommen

Gerne stehen Ihnen auch die Mitarbeiter des?International Student Office?als Ansprechpartner zur Verf¨¹gung

Auf Antrag k?nnen Sie von der Studiengeb¨¹hrenpflicht befreit werden

  • w?hrend eines Urlaubssemesters, sofern der Antrag vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt wurde,
  • w?hrend eines praktischen Studiensemesters,
  • als Asylsuchende/r mit Aufenthaltsgestattung,
  • aufgrund einer erheblich studienerschwerenden Behinderung im Sinne des ¡ì 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch.

Wichtig ist: Der Antrag muss vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt werden!

Ablauf bei der Bewerbung um einen Studienplatz:

  • Wenn Sie einen Studienplatz erhalten und diesen annehmen, erhalten Sie per Mail einen Geb¨¹hrenbescheid mit Anh?rungsbogen.
  • Sofern Sie Ihrer Ansicht nach unter die Ausnahmeregelungen fallen, die in dem Anh?rungsbogen aufgef¨¹hrt werden, senden Sie uns den Bogen mit den entsprechenden Nachweisen (z.B. Kopie Aufenthaltstitel, Pass, Passersatz, amtliche Bescheinigung) per E-Mail an die genannte Ansprechperson zu.
  • Sind Sie ausgenommen oder befreit, erhalten Sie von uns anschlie?end eine Best?tigung ¨¹ber die Ausnahme oder einen Bescheid ¨¹ber die Befreiung von den Studiengeb¨¹hren.
  • Zur Immatrikulation bringen Sie Ihr originales Ausweisdokument, Ihren Aufenthaltstitel oder sonstige Nachweise mit.
  • Wenn Sie die Studiengeb¨¹hr bezahlen m¨¹ssen, legen Sie bei der Immatrikulation einen Zahlungsnachweis vor.

R¨¹ckerstatten k?nnen wir Ihnen die Studiengeb¨¹hr

  • wenn Sie sich innerhalb eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit mit sofortiger Wirkung exmatrikulieren,
  • wenn die Voraussetzungen f¨¹r die Ausnahme vorlag, sie es aufgrund eines Hindernisses jedoch nicht bis zum Immatrikulation oder R¨¹ckmeldung nachweisen konnten,
  • Voraussetzungen f¨¹r eine gesetzliche Ausnahme binnen eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit eingetreten sind.

Das Formular zur R¨¹ckerstattung finden Sie?hier

Kontakt

Christiane Herb christiane.herb@hft-stuttgart.de +49 711 8926 2308

Zweitstudiengeb¨¹hren

Die baden-w¨¹rttembergischen Hochschulen erheben ab dem WS 2017/18 Zweitstudiengeb¨¹hren in H?he von 650 € pro Semester, hinzu kommt der Semesterbeitrag.

Zweitstudiengeb¨¹hren sind an der HFT-Stuttgart zu entrichten, wenn

  • Sie einen Abschluss in einem grundst?ndigen Studiengang besitzen und ein zweites oder weiteres Studium in einem grundst?ndigen Studiengang antreten d.h. Sie haben z.B. bereits einen µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍø-Abschluss in Deutschland erworben und streben nun noch einen an.
  • Sie einen Abschluss in einem konsekutiven µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍø-Studiengang besitzen und ein zweites oder weiteres Studium in einem konsekutiven µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍø- Studiengang antreten d.h. Sie haben bereits einen µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍø-Abschluss in Deutschland erworben und streben nun noch einen an.
  • Sie mehrere Studieng?nge an mehreren Hochschulen in Baden-W¨¹rttemberg gleichzeitig µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍø d.h. sobald Sie den ersten Studiengang abgeschlossen haben, m¨¹ssen Sie f¨¹r den zweiten Studiengang Zweitstudiengeb¨¹hren entrichten

Sie m¨¹ssen an der HFT-Stuttgart keine ZweitµÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍødengeb¨¹hren entrichten, wenn

  • Sie bereits?vor?dem WS 2017/18, ein zweites oder weiteres Studium in einem grundst?ndigen Studiengang oder µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍø-Studiengang aufgenommen haben
  • Sie nach Abschluss eines µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøstudiums ein µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøstudium aufnehmen und es sich um das erste µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøstudium in Deutschland handelt.?
  • Sie das Studienfach und/oder den Studiengang ohne Abschluss wechseln
  • Sie bereits Studiengeb¨¹hren f¨¹r Internationale µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøde entrichten.?Achtung:?Sollten Sie jedoch als internationaler Bewerber bereits einen µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍø-und µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøabschluss in Deutschland erlangt haben und nun einen weiteren µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍø-oder µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøabschluss an der HFT anstreben, gilt diese Regelung nicht mehr.

Eine?Befreiung von den Zweistudiengeb¨¹hren?ist m?glich, wenn

  • Sie ein Urlaubs-oder Praxissemester einlegen. Der Antrag muss jeweils bis zu Beginn der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters gestellt werden
  • eine studienerschwerende Behinderung vorliegt. Der Antrag muss jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters gestellt werden.

R¨¹ckerstatten?k?nnen wir Ihnen die Studiengeb¨¹hr, wenn

  • Sie sich innerhalb eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit mit sofortiger Wirkung exmatrikulieren. Den Antrag hierzu finden Sie?hier.

Weiter Informationen finden Sie hier.

Kontakt

Christiane Herb christiane.herb@hft-stuttgart.de +49 711 8926 2308

Studiengeb¨¹hren f¨¹r weiterbildende µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøstudieng?nge

µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍø International Project Management & Smart City Solutions


Sowohl beim µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍø-Studiengang International Project Management als auch Smart City Solutions handelt es sich um einen weiterbildenden, geb¨¹hrenpflichtigen Studiengang.

Die H?he der in jedem Semester zu bezahlenden Studiengeb¨¹hren finden Sie in der Geb¨¹hrensatzung weiter unten. Zus?tzlich zu den Studiengeb¨¹hren ist in jedem Semester der jeweils aktuelle Semesterbeitrag zu bezahlen

W?hrend eines Urlaubssemesters werden keine Studiengeb¨¹hren erhoben. Es sind dann lediglich die Semestergeb¨¹hren zu bezahlen. Weitere Geb¨¹hren wie z.B. Internationale Studiengeb¨¹hren oder Zweitstudiengeb¨¹hren fallen nicht an.

M?gliche Erm??igungen der Studiengeb¨¹hren (z.B. wegen Erziehung eines Kindes) sind in der Geb¨¹hrensatzung des Studiengangs aufgef¨¹hrt.

Ab Studienstart Sommersemester 2023

Geb¨¹hrensatzung vom 20.07.2022

Studienstart vor Sommersemester 2023

Geb¨¹hrensatzung IPM vom 11.12.2019

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Es muss nachgewiesen werden, dass ein Kind unter 14 Jahren gepflegt und erzogen wird. Das Kind sollte im Haushalt des antragstellenden µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøden leben. Oder es sollte nachgewiesen werden, dass man sehr viel Zeit in die Pflege/Erziehung eines Kindes investiert. Die Geb¨¹hrenerm??igung f¨¹r Pflege und Erziehung eines Kindes wird unabh?ngig davon gew?hrt, ob es sich um ein eheliches, nicht-eheliches, f¨¹r ehelich-erkl?rtes oder adoptiertes Kind handelt. F¨¹r die Geb¨¹hrenerm??igung ist das Sorgerecht nicht ma?gebend.

Der Antrag auf Geb¨¹hrenerm??igung (Englischer Antrag) muss vor Vorlesungsbeginn direkt bei der Hochschule gestellt werden.

Nachweise: Geburtsurkunde und Meldebescheinigung des Kindes und ggf. Erkl?rung ¨¹ber die Pflege und Erziehung eines Kindes

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Die Festlegung einer erheblichen Behinderung erfolgt nach ¡ì 2 Abs. 1 SGB IX. F¨¹r eine Geb¨¹hrenerm??igung muss ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent vorliegen oder bei chronisch Kranken muss von Seiten des µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøden nachgewiesen werden, dass er mehr Zeit ben?tigt um das Studium zu bestehen, sei es aufgrund von Arztterminen oder auch dadurch, dass der µÚÒ»×ãÇòÍø_188±È·ÖÖ±²¥-¹ÙÍøde durch seine Behinderung eine l?ngere Studienzeit ben?tigt.

Der Antrag auf Geb¨¹hrenerm??igung muss vor Vorlesungsbeginn direkt bei der Hochschule gestellt werden.

Nachweise: Schwerbehindertenausweis oder ?rztliches Attest ¨¹ber die Studienerschwernis

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Michaela Matheis
+49 711 8926 2302

Hochschulgeb¨¹hrensatzung